Rechtliche Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren in Familienrechtssachen:
Das Private Vermögens-, Ehe-, Familien- und Erbrecht stellt das dritte Spezialgebiet von RA Dr. Ganner dar. Gerne werden wir Ihre Interessen umfassend vertreten.
Sowohl Ehescheidungsklagen, Klagen auf (einstweiligen) Ehegattenunterhalt während und nach der Ehe, die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Aufteilungsansprüche oder die Abwehr derartiger Forderungen werden von RA Dr. Ganner gerne für Sie konzipiert.
Neben Ehescheidungsklagen, Unterhaltsverfahren bieten wir auch rechtlichen Beistand in Kindesunterhalts-, Obsorge- und Besuchsverfahren.
RA Dr. Ganner bietet Ihnen auch die Vertretung Ihrer Interessen in allen angeführten Themenbereichen bei der einvernehmlichen Lösung.
Sie sind Volljährig oder haben volljährige Kinder. Sowohl bei der Prüfung der Unterhaltsansprüche Volljähriger gegenüber Ihren Eltern, wie auch bei der Ausmittlung und Ausarbeitung von konstruktiven Unterhaltsvereinbarungen zwischen Eltern und volljährigen Kindern steht Ihnen RA Dr. Ganner gerne zur Verfügung. Schließlich bieten wir rechtliche Interessensvertretung im Zusammenhang mit Vaterschaftsanerkenntnissen und Verfahren über die Vaterschaftsanerkennung.